Der Tod eines Menschen bietet stets Anlass zu einer persönlichen Reflektion darüber, wie dieser Mensch das eigene Leben beeinflusst hat. So auch diesmal: Am 20.11.2020 ist die Philosophin Judith Jarvis Thompson im biblischen Alter von 91 Jahren gestorben. Ich würde gerne schreiben, dass sie als Moralphilosophin einen großen Einfluss auf die Philosophie des zwanzigsten Jahrhunderts oder auf mich ausgeübt hat. Aber das wäre wohl zu hoch gegriffen. Den Menschen, die sie nicht persönlich gekannt haben, wird sie vor allem durch einen Artikel aus dem Jahr 1971 in Erinnerung bleiben: A Defense of Abortion. Über den Einfluss dieses Artikels auf die Moralphilosophie des zwanzigsten Jahrhunderts kann indes kein Zweifel bestehen.
Nun bin ich als Mann in der Abtreibungsdebatte in einer durchaus privilegierten Position: Für mich wird sich nie die persönliche, existenzielle Frage stellen, ob Abtreibung moralisch erlaubt ist. Insofern fällt es mir leicht, mich im Zweifel auf den Standpunkt zurückzuziehen, dass jede Frau diese Frage mit ihrem eigenen Gewissen vereinbaren muss. Wer bin ich, ihr da rein zu reden?
Abtreibung und christliche Ethik: Persönliche Erinnerungen an die Schulzeit
Allerdings gab es in meinem Leben eine Situation, in der ich ohne es zu wollen und ohne mich dagegen wehren zu können in den Morast der Abtreibungsdebatte gezogen wurde: Meine mündliche Abiturprüfung im Unterrichtsfach Religion. Meine von mir selbst ausgesuchten Prüfungsthemen waren Atheismus und christliche Ethik. Diese entsprachen meinen damaligen Interessen: Einerseits fiel es mir zunehmend schwer, mein wachsendes Vertrauen in das naturwissenschaftliche, materialistische Weltbild mit einem biblischen Gottesglauben zu vereinbaren. Andererseits fand ich die christliche Ethik, wie sie von Jesus nicht nur gepredigt, sondern vorgelebt wurde, weiterhin enorm attraktiv.
Ich kann mich nicht mehr an alle Einzelheiten der Prüfung erinnern. Vom ersten Teil weiß ich gar nichts mehr: Es wird irgendetwas aus dem Bereich Atheismus geprüft worden sein, womit ich keinerlei Schwierigkeiten hatte. Dann kam die christliche Ethik dran, und mein Lehrer fragte mich, wie denn Abtreibung aus christlicher Sicht zu beurteilen sei. Der erste Teil lief wie gesagt gut, und auch auf diese Frage schien mir die Antwort auf der Hand zu liegen: Zum einen war mir bekannt, dass Christen sich stets gegen Abtreibung einsetzen, zum anderen hatten sie mit dem göttlichen Tötungsverbot auch noch explizit die Bibel auf ihrer Seite. Also reproduzierte ich den Standpunkt, dass man aus christlicher Sicht gegen die Abtreibung sein sollte.
So saß ich selbstgewiss auf meinem Stuhl, als mein Lehrer ein Zitat von Peter Singer herauskramte, in dem es soweit ich mich erinnere sinngemäß darum ging, dass es manchmal moralisch erlaubt sein könne, kleine Kinder zu töten. Ob so etwas noch mit christlicher Ethik vereinbar sein könnte? Ich glaube, dass ich mit diesem Impuls erstmal nicht viel anfangen konnte, und blieb vorerst bei meiner Ansicht, dass aus christlicher Sicht das Töten von Kindern verwerflich sein muss.
Dann ging plötzlich die Bombe hoch: Mein Lehrer brachte ein Beispiel, welches auch Peter Singer zu seiner umstrittenen Aussage bewogen hat. Was ist denn mit Kindern, die mit einer Extremform von spina bifida geboren werden, die also einen so offenen Rücken haben, dass sie alleine gar nichts tun können, außer sich vor Schmerzen im Bett liegend aufzuhalten und auf ihren frühen Tod mit anderthalb Jahren zu warten? Ist es auch hier moralisch verwerflich, das Kind zu töten?
Boom.
Da saß ich nun mit meiner sicher geglaubten Ansicht, dass das Töten aus christlicher Sicht moralisch verwerflich sein muss, zusammen mit meiner ebenso festen Intuition, dass es doch nicht richtig sein kann, das Leiden dieses Kindes einfach als gottgewollt hinzunehmen. Was jetzt? Setze ich auf den Wortlaut der Bibel? Oder berufe ich mich auf meine Intuition und Gottes Güte? Mitten in meiner bis dato wichtigsten mündlichen Prüfung war ich völlig auf mich allein gestellt.
Ich weiß leider nicht mehr genau, welchen Standpunkt ich vertreten habe. Ich weiß nur noch, dass es mit meiner sicheren Ansicht, dass die Bibel das Töten in jedem Fall verbietet, aus war, und dass ich irgendwie im Nebel der Bibel nach Hinweisen stochern musste, um das Problem zu lösen. Ich denke, dass ich sinngemäß so etwas gesagt habe wie, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass das sinnlose Leiden des Kindes mit Gottes Güte vereinbar wäre, und dass es deshalb richtig sein könnte, das Kind zu töten.
Der Übergang zur Abtreibungsdebatte war dann klar: Was ist, wenn man schon vor der Geburt herausfinden könnte, dass das Kind eine Extremform von spina bifida haben würde, wodurch es ein kurzes Leben voller Leid werden würde? Da erschien mir die richtige Position plötzlich wieder völlig einleuchtend: Wenn man ein Leben voller Leid verhindern kann, ist das offensichtlich etwas Gutes. Also sollte die Abtreibung vom christlichen Standpunkt in solchen Fällen erlaubt sein.
Als im Rektorzimmer die Noten der mündlichen Prüfung verlesen wurden, wusste ich nicht, was mich erwartet. Angesichts meines unsicheren Schlingerns hatte ich ein eher mulmiges Gefühl. Doch dann wurde mein Name aufgerufen: Tobias Förster: 15 Punkte. 1+. Besser geht es nicht. Ich kann mich noch genau an meine Erleichterung erinnern, aber auch an meine Überraschung, denn die Note konnte doch nur eines bedeuten: Wenn du denkst, dass sich aus der christlichen Ethik klare Richtlinien und Regeln herleiten lassen, dann hast du dich geschnitten. Das Leben ist kompliziert. Moral ist kompliziert. Es gibt keine einfachen Antworten.
Judith Jarvis Thomsons Beitrag zur Abtreibungsdebatte
Thomsons Aufbruch der klassischen Abtreibungsdebatte
Springen wir in der Zeit nach vorne in mein Philosophiestudium. In einem meiner ersten Philosophieseminare lasen wir das Hauptwerk des mir aus meiner Prüfung bereits bekannten Peter Singer: Practical Ethics. In einem Kapitel geht es um die Frage, wann es erlaubt sein kann, ein Lebewesen zu töten, sowie spezieller um die Frage, ob und in welchen Fällen Abtreibung moralisch erlaubt sein kann. Und da begegnete er mir zum ersten Mal: Judith Jarvis Thomsons Violinist.
Abtreibungsgegner argumentieren oft wie folgt: Föten sind menschliche Lebewesen. Als menschliche Lebewesen haben sie ein Recht auf Leben. Also ist es verboten, menschliche Föten abzutreiben und ihnen damit das Leben zu nehmen. Abtreibungsbefürworter versuchen dieses Argument häufig dadurch zu entkräften, dass sie die erste Prämisse bestreiten: Von einem Fötus könne man vielleicht sagen, dass er potentiell irgendwann einmal ein menschliches Lebewesen ist, aber es wäre falsch, ihn im Zellklumpen-Anfangsstadium faktisch als menschliches Lebewesen zu bezeichnen. Daher geht das Argument der Abtreibungsgegner nicht durch.
Man kann sich nun vorstellen, wie ein solcher Streit zwischen Abtreibungsgegnern und Abtreibungsbefürwortern ausgehen wird – nämlich gar nicht. Er wird zu einem Streit um den richtigen Gebrauch unserer Worte ausarten, in dem sich die Standpunkte verhärten und jede Seite der jeweils anderen vorwirft, vom „offensichtlich richtigen“ Sprachgebrauch abzuweichen. Wie ein solcher Streit zu schlichten sein soll, liegt keineswegs auf der Hand.
Judith Jarvis Thomson ging einen anderen Weg: Sie gestand den Abtreibungsgegnern um des Arguments willen die erste Prämisse zu, dass es sich bei einem Fötus bereits um eine menschliche Person im vollen moralischen Sinn handelt. Und sie gestand ebenfalls die zweite Prämisse zu, dass menschliche Lebewesen ein Recht auf Leben haben. Sie bestritt allerdings, dass sich aus diesen beiden Prämissen ein kategorisches Abtreibungsverbot herleiten lässt. Und ihr zentrales Argument, mit dem sie (jedenfalls unter Philosophen) großes Aufsehen erregte, beruht auf der Analogie des berühmten Violinisten.
Thomsons berühmter Violinist
Stellen wir uns mit Thomson folgendes Szenario vor: Eines Morgens erwache ich langsam aus meinen Träumen und stelle plötzlich völlig verdutzt fest, dass ich mich gar nicht in meinen eigenen vier Wänden befinde. Stattdessen liege ich in einem Krankenhausbett, wo diverse Apparate munter vor sich hin blinken und piepen. Als ich versuche, mich von der Seite auf den Rücken zu drehen, bemerke ich einen seltsamen Widerstand. Ich blicke hinter mich und erkenne, dass aus meinem Rücken ein Schlauch ragt, der mich mit einem mir völlig unbekannten Menschen im Nachbarbett verbindet, welcher sich anscheinend im Koma befindet.
Irritiert und aufgebracht rufe ich nach einer Schwester. Diese kommt auch prompt ins Zimmer, zusammen mit dem Chefarzt der Klinik, welcher versucht mich zu beruhigen, indem er mir die ganze Geschichte erzählt: In der Nacht ist es dem Verein zur Rettung von Mihai Stratov gelungen, in mein Haus einzudringen und mich mit Hilfe eines Schlafmittels in dieses Krankenhaus zu verfrachten, wo der weltberühmte Violinist an einer lebensbedrohlichen Krankheit laboriert.
Es ist nämlich so: Die einzige Möglichkeit, Mihai Stratov zu retten, besteht darin, mich für neun Monate an seinen Blutkreislauf anzuschließen, sodass das Blut in seinem Körper von den für ihn lebensgefährlichen Krankheitserregern gereinigt werden kann. Ich werde aufgebracht: „Warum ausgerechnet ich?“ frage ich den Arzt. Diese Frage könne er mir leider nicht beantworten, entgegnet er: Die Wissenschaft stehe da vor einem Rätsel. Man habe es schon mit anderen Menschen versucht, allerdings leider ohne Erfolg.
Aber der Verein zur Rettung von Mihai Stratov habe dieses Mal offensichtlich richtig gelegen, denn die Blutwerte des berühmten Violinisten sind im Laufe der Nacht stetig besser geworden. Man müsse allerdings weiter beobachten und abwarten, denn sein Zustand ist unverändert kritisch: So wie es aussieht, müsste ich noch etwa neun Monate an ihn angeschlossen bleiben, um seine vollständige Genesung nicht zu gefährden. Diese Auskunft werde für mich natürlich ein Schock sein – aber ich solle versichert sein, dass es wirklich keine andere Möglichkeit gebe, um den berühmten Violinisten zu retten.
Abschließend drückt der Arzt noch einmal sein Bedauern darüber aus, dass ich durch den Verein entführt worden bin: Das sei sicherlich nicht moralisch gerechtfertigt gewesen. Aber jetzt, wo ich nun mal da bin, müsse ich doch einsehen, dass es das einzig Richtige sei, an den Violinisten angeschlossen zu bleiben, um für seine vollständige Genesung zu sorgen: Auf dass wir alle eines Tages wieder seinem wunderbaren Violinenspiel lauschen mögen, welches wir so sehr lieben.
Darf ich den Violinisten abtreiben? Die Antwort derAbtreibungsgegner
Nun bin ich zwar durch den Schlauch und den Violinisten an mein Bett gefesselt, aber ich bin bei Bewusstsein und bei Kräften: Es wäre kein Problem für mich, mir den Schlauch aus dem Rücken zu reißen und den Violinisten dadurch seinem traurigen Schicksal zu überlassen. Und so werde nun auch ich als Mann mit der schwierigen Frage konfrontiert, die ich gerne allein dem persönlichen Gewissen der Frauen überlassen hätte: Darf ich den Violinisten – abtreiben?
Stellen wir uns zunächst vor, dass der Arzt meinen zögernden Blick auf den Schlauch bemerkt und mich mit Worten wie den Folgenden zurechtweist: „Guter Mann, seien Sie vernünftig! Ich sehe ja ein, dass das keine besonders rosigen Aussichten für Sie sind, und ich hätte dem Verein definitiv verboten, Sie in eine solche Zwangslage zu bringen, wenn er mich zuvor über seine Entführungsabsichten in Kenntnis gesetzt hätte.
Aber jetzt, wo Sie nun mal hier sind, gilt es, einen kühlen Kopf zu bewahren. Sehen Sie, der Violinist ist ein Mensch wie Sie und ich, und so wie Sie und ich hat er das Recht zu leben. Also dürfen Sie dem Violinisten keinesfalls den Stecker ziehen, denn damit würden Sie sein Recht zu leben verletzen, und das ist nicht erlaubt!“
Ich stimme völlig mit Thomson überein, dass diese Rede des Arztes mich empören würde: Denn was ist mit meinem Recht auf Bewegungsfreiheit und körperliche Unversehrtheit, das zuvor mit Füßen getreten wurde? Das zählt jetzt alles nicht mehr aufgrund der normativen Kraft des Faktischen? Das ist doch unfair!
Was stimmt nicht am Argument der Abtreibungsgegner? Gedanken über das Recht auf Leben.
Erwachsen aus dem Recht auf Leben Schutzansprüche gegenüber anderen Menschen?
Wenn diese Empörung aber gerechtfertigt sein sollte – und ich für mein Teil bin überzeugt, dass es so ist –, dann bedeutet das, dass das Argument der Abtreibungsgegner, wonach sich ein kategorisches Abtreibungsverbot aus dem Recht auf Leben herleiten lässt, im Einzelfall auf berechtigte Empörung stößt, was seinerseits ein Indiz dafür ist, dass damit irgendetwas nicht stimmen kann.
Die große Frage ist nun freilich, was damit nicht stimmt. Thomsons Vermutung ist, dass es mit der Frage zu tun hat, was es überhaupt bedeutet, dass wir als menschliche Lebewesen ein Recht auf Leben haben. Bedeutet mein Recht auf Leben etwa, dass andere Menschen alles dafür tun müssen, damit mein Leben erhalten bleibt? Thomson bezweifelt das in ihrem Aufsatz mit einem anderen berühmt gewordenen Gedankenexperiment:
„If I am sick unto death, and the only thing that will save my life is the touch of Henry Fonda’s cool hand on my fevered brow. then all the same, I have no right to be given the touch of Henry Fonda’s cool hand on my fevered brow. It would be frightfully nice of him to fly in from the West Coast to provide it. It would be less nice, though no doubt well meant, if my friends flew out to the West coast and brought Henry Fonda back with them. But I have no right at all against anybody that he should do this for me.“
In Defense of Abortion.
Ganz analoge Gedanken gelten natürlich in Bezug auf den Violinisten: Es wäre extrem nett von mir, wenn ich den Schlauch nicht ziehen würde; es wäre etwas, was ein guter Samariter tun würde, und insofern eine moralisch überaus lobenswerte Tat. Aber das bedeutet nicht, dass ich moralisch verpflichtet bin, an den Violinisten angeschlossen zu bleiben. Wenn das allerdings so ist, dann leiten sich aus meinem Recht auf Leben keine Verpflichtungen anderer Menschen her, mein Leben zu schützen.
Auch wenn es den Rahmen dieses Eintrags sprengt, möchte ich aus aktuellem Anlass wenigstens darauf hinweisen, dass die aktuelle globale Pandemielage ganz ähnliche Fragen aufwirft. Sehen wir von der aktuellen Rechts- und Verordnungslage ab: Bin ich moralisch verpflichtet, zum Schutz der Gesundheit meiner Mitbürger im öffentlichen Raum eine Mund-Nasen-Maske zu tragen? Rechtfertigt das Recht auf körperliche Unversehrtheit die aktuellen massiven Eingriffe des Staates in wesentliche Grund- und Freiheitsrechte? Ich möchte diese Fragen hier nur stellen, ohne eine schnelle Antwort parat zu haben. Es würde sich lohnen, einige grundlegende Erwägungen hierzu anzustellen. Vermutlich werden die ersten Dissertationen zu diesen Themen bereits geschrieben.
Bedeutet das Recht auf Leben Schutz vor absichtlicher Tötung?
Kommen wir zurück auf das Recht auf Leben: Was meinen wir damit? Eine weitere Möglichkeit wäre, dass es einfach bedeutet, dass wir das Recht haben, nicht von anderen Menschen absichtlich getötet zu werden. Bezogen auf den Violinisten würde das einschlägige Argument damit wie folgt lauten: Der Violinist hat das Recht darauf, nicht absichtlich von mir getötet zu werden. Den Stecker zu ziehen wäre eine absichtliche Tötung. Also wäre es moralisch verwerflich, wenn ich dem Violinisten den Stecker ziehen würde.
Verändern wir nun aber (wiederum mit Thomson) das Violinisten-Szenario ein wenig: Nehmen wir an, dass die Reinigung des Blutes in meinem Körper dazu führen würde, dass meine Nieren und meine Leber so sehr zerstört werden, dass ich bei der Rettungsaktion des Violinisten nach neun Monaten sterben würde. Wäre es auch in diesem Fall moralisch verwerflich, wenn ich zum Schutz meines eigenen Lebens den Schlauch aus meinem Rücken ziehen würde? Ich kann mir ehrlich gesagt nur absolut verbohrte Evangelisten vorstellen, die zu dieser Ansicht kommen würden – mir scheint es völlig gegen den gesunden Menschenverstand zu verstoßen.
Hier stoßen wir allerdings auf eine kleine Schwierigkeit: Auf der einen Seite bleibt das Steckerziehen im veränderten Szenario immer noch eine absichtliche Tötung des Violinisten, auf der anderen Seite wird mein Recht auf Leben durch den Violinisten aber gar nicht verletzt, da man überhaupt nicht davon sprechen kann, dass er mich absichtlich töten würde: Er kann gar nichts absichtlich tun, weil er im Koma liegt! Ist das Argument aus dem Recht auf Leben also selbst in diesem Fall der Selbstverteidigung einschlägig?
Die Schwierigkeit löst sich auf, wenn wir bemerken, dass man von Seiten der Ärzte von einer absichtlichen Tötung sprechen könnte: Da sie wissen, dass die Therapie des Violinisten mich umbringen wird, nehmen sie meinen Tod absichtlich und billigend in Kauf, weshalb mein Recht auf Leben mich moralisch dazu ermächtigt, die erforderlichen Maßnahmen gegen diesen Eingriff vorzunehmen.
Kehren wir nun aber vom Violinisten zurück zu einem konkreten Abtreibungsfall: Was ist, wenn eine schwangere Mutter herausfindet, dass sie aufgrund eines Herzfehlers sterben würde, wenn sie ihr Kind zur Welt bringt? Darf sie ihr ungeborenes Kind abtreiben, um ihr eigenes Leben zu retten? Ich denke wiederum, dass nur der eingefleischteste Evangelikale darauf bestehen würde, dass die Mutter ihr Kind zur Welt bringt und daran stirbt. Aus meiner Sicht verstößt das ganz analog zum Violinisten gegen den gesunden Menschenverstand.
In diesem Fall taucht aber die Schwierigkeit von vorhin mit aller Wucht wieder auf: Denn hier werden wir in der Tat niemanden finden, der die Mutter absichtlich töten würde – die Einzige, die absichtsvoll tötet, ist die Mutter! Wenn das Argument aus dem Recht auf Leben aber in diesem Fall trotzdem nicht einschlägig ist, kann das nur bedeuten, dass das Recht auf Leben nicht in dem Recht darauf besteht, nicht absichtlich getötet zu werden.
Bedeutet das Recht auf Leben Schutz vor Tötung simpliciter?
Vielleicht müssen wir das Recht auf Leben also erweitern und sagen, dass es in dem ganz allgemeinen Recht darauf besteht, nicht getötet zu werden. Leider werden dadurch die Probleme aber nicht kleiner, sondern eher größer:
Sollen wir im Abtreibungsfall etwa sagen, dass der ungeborene Fötus die Mutter tötet? Aber selbst wenn wir dass tatsächlich sagen wollen: Stehen sich das Recht des Fötus und das Recht der Mutter dann nicht völlig ausgeglichen gegenüber? Wäre es dann nicht gerechter, einen Münzwurf über die Sache entscheiden zu lassen: Kopf heißt, die Mutter überlebt; Zahl heißt, der Fötus überlebt? Aber jetzt wo die Frage so da steht: Ist nicht diese Frage selbst schon wieder himmelschreiend ungerecht? Wollen wir der Mutter nicht das uneingeschränkte Recht zur Abtreibung zugestehen, wenn dabei ihr eigenes Leben auf dem Spiel steht?
Es gibt aber sogar noch einen allgemeineren Grund dafür, das Recht auf Leben nicht mit dem Recht darauf, nicht getötet zu werden, gleichzusetzen. Denn woher soll sich ein Recht darauf, nicht getötet zu werden, überhaupt herleiten, angesichts des traurigen Umstands, dass das Leben selbst uns alle früher oder später töten wird? Wem gegenüber sollen wir dieses moralische Recht, nicht getötet zu werden, geltend machen, wenn uns ein Coronavirus oder ein Gehirnschlag dahinraffen?
Befinden wir uns was das Recht auf Leben angeht in einer Aporie?
Ich habe keine Antworten auf diese Fragen, und ich weiß nicht einmal genau, welche Folgerungen daraus zu ziehen sind. Mir persönlich ist keine Formulierung bekannt, die in befriedigender Weise erläutert, was unter einem moralischen Recht auf Leben zu verstehen ist. (Alle Vorschläge gerne in den Kommentarbereich! Man lernt nie aus.) Vielleicht zeigen diese ganzen Überlegungen, dass unsere moralischen Intuitionen in dieser Hinsicht widersprüchlich oder wenigstens unklar sind. Vielleicht zeigen sie auch, dass man sich moralischen Fragen nicht über den Begriff moralischer Rechte nähern sollte, sondern lieber einen anderen begrifflichen Rahmen verwenden sollte, um der Probleme Herr zu werden.
Vielleicht sollten wir aber auch gar keine zu großen oder voreiligen Schlüsse ziehen. Vielleicht sind sie einfach nur ein Zeichen für das, was ich damals in meiner Abiturprüfung gelernt habe: Das Leben ist kompliziert. Moral ist kompliziert. Es gibt keine einfachen Antworten. Aber allein der Versuch, sich redlich um eine befriedigende Antwort zu bemühen, ist bereits aller Ehren wert.
Kehren wir zum Abschluss zurück zum ersten Violinistenbeispiel: Darf ich dem Violinisten nun den Stecker ziehen? Um ehrlich zu sein: Ich weiß es nicht. Ich weiß nicht einmal, ob es auf diese Frage eine richtige Antwort gibt. Nach meinem Bauchgefühl würde ich allerdings dazu tendieren, den Stecker nicht zu ziehen. Das soll allerdings nicht bedeuten, dass ich anderen die moralische Vorschrift machen würde, den Stecker ebenfalls nicht zu ziehen. Eine so schwierige Entscheidung muss meines Erachtens jeder mit seinem eigenen Gewissen vereinbaren – wobei ich niemandem wünsche, sich überhaupt in einer solchen Situation wiederzufinden.
Nach allem, was ich nach Thomsons Ableben über ihr persönliches Wirken als Mensch und Lehrer gelesen habe, hat sie einen positiven Einfluss auf viele Menschen in ihrem Umfeld gehabt. Nach meinem Eindruck, den ich aus A Defense of Abortion gewonnen habe, war sie zudem eine klare und vorbildliche Denkerin, von der man selbst dann viel lernen kann, wenn man sie nicht persönlich kennengelernt hat. In diesem Sinne hoffe ich, dass Judith Jarvis Thomson am 20.11.2020 nach ihrem Dahinscheiden nicht in einem höllischen Krankenhaus aufgewacht ist – angeschlossen an einen berühmten Violinisten…