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Philosophie Willensfreiheit

Vorzüge meiner Willensfreiheitsdefinition, Teil 2

In meinem vorletzten Blogeintrag habe ich eine Definition des Willensfreiheitsbegriffs gegeben und erläutert. Sie lautet: Der freie Wille eines Lebewesens besteht in seiner Fähigkeit zur Modifikation seines Handlungsspielraums. In meinem letzten Blogeintrag habe ich damit begonnen, die Vorzüge dieser Definition herauszustreichen. In diesem Blogeintrag setze ich meine Arbeit fort.

Vorzug 6: Meine Definition ist wünschenswert offen und damit praktisch fruchtbar

In meiner Erläuterung des Begriffs der „Modifikation des Handlungsspielraums“ habe ich zwei paradigmatische Beispiele gegeben: Wir können den Handlungsspielraum durch Entscheidungen verengen oder wir können unseren Handlungsspielraum erweitern, beispielsweise durch Brainstorming oder Gespräche mit anderen Menschen.

Es gibt aber noch andere Arten, den eigenen Handlungsspielraum zu modifizieren. Wir können beispielsweise unseren Handlungsspielraum konditionalisieren, indem wir die Ausführung einer Handlung vom Eintreten einer gewissen Situation abhängig machen.

Hier ein Beispiel: Ich plane ein Gartenfest und möchte gerne grillen. Dafür darf es aber nicht regnen. Also konditionalisiere ich meinen Handlungsspielraum: Wenn es trocken bleibt, werde ich den Grill anwerfen. Wenn es aber regnet, werde ich das Fleisch in Pfannen durchbraten – und wir feiern das Gartenfest einfach im Haus. Auch dies würde ich als Beispiel dafür nehmen, wie man seinen Handlungsspielraum modifiziert.

Eine weitere Art, den eigenen Handlungsspielraum zu modifizieren, besteht im Zerlegen von größeren Handlungen in kleine Teilhandlungen. Auch hier ein Beispiel: Wenn man depressiv ist, stellen viele komplexe Handlungen eine schier unüberwindbar scheinende Hürde dar: Man ist vom Umfang der Aufgabe heillos überfordert, was dazu führt, dass die Wahrscheinlichkeit, diese Aufgabe anzugehen, gegen 0 geht. In einem solchen Fall kann es helfen, die Aufgabe in kleine Häppchen zu zerlegen und sich nur einzelne dieser Häppchen vorzunehmen.

Auch hier wieder ein konkretes Beispiel: Das Wohnzimmer sieht wieder einmal aus, als hätte eine Bombe eingeschlagen. Es muss dringend aufgeräumt werden. Aber wo fange ich an? Das dauert ja ewig! Die Lösung: Arbeite in Häppchen! Ich muss den Esstisch aufräumen, die Sachen vom Boden wegräumen, dann staubsaugen, dann wischen. Nach der Zerlegung der großen Aufgabe in kleinere Häppchen entscheide ich mich, heute Morgen nur den Esstisch aufzuräumen, und vielleicht heute Nachmittag die Sachen vom Boden wegzuräumen, wenn ich mich dazu in der Lage sehe. Staubsaugen und Wischen verschiebe ich auf morgen.

Auch hier wurde der Handlungsspielraum modifiziert: Durch die Einteilung der Großbaustelle Wohnzimmer in kleinere Baustellen wurde die Aufgabe handhabbarer gemacht, sodass sich für die kleineren Baustellen neue Handlungswahrscheinlichkeiten ergeben haben – nämlich Wahrscheinlichkeit 1 für das Aufräumen des Esstischs und eine positive Wahrscheinlichkeit kleiner 1 für das Wegräumen der Sachen vom Boden. Der Handlungsspielraum sieht also eindeutig anders aus als vorher.

An diesen zwei Beispielen – Konditionalisierung und Häppchentaktik – sieht man, dass mein Willensfreiheitsbegriff offen genug ist, um solche Beispiele einzufangen und ins Gesamtkonzept zu integrieren. Damit erweist sich der Willensfreiheitsbegriff als praktisch fruchtbar – denn man kann sich weitere Arten überlegen, seinen Handlungsspielraum zu modifizieren, um sich so klarer darüber zu werden, wie man seine Willensfreiheit ganz allgemein ausüben kann. Das ist aus meiner Sicht ein großes Plus, welches alternative Konzeptionen der Willensfreiheit nicht für sich verbuchen können. Dies führt mich direkt zum eng verwandten

Vorzug 7: Meine Definition ist wünschenswert weit gefasst.

Häufig wird der Begriff der Willensfreiheit auf seinen Gebrauch für das Strafrecht zugeschnitten. Wir bestrafen einen Verbrecher, weil er nicht zu seinem Verbrechen gezwungen war – er hätte anders handeln können. Dieser Umstand, dass er anders hätte handeln können, rechtfertigt es, sein Verbrechen mit einer Strafe zu belegen. Und dieser Umstand ist nichts anderes als sein freier Wille. Der freie Wille einer Person besteht demnach – salopp gesagt – darin, dass man auch anders hätte handeln können. Man nennt diese Definition manchmal auch alternativistisch, weil sie darauf abhebt, dass der handelnden Person Handlungsalternativen offenstanden.

Ich sehe mich zu einer saloppen Formulierung wie der obigen gezwungen, weil ich unfähig bin, eine alternativistische Formulierung zu finden, die für mich Sinn ergibt. Dazu in einem künftigen Blogeintrag mehr. An dieser Stelle möchte ich nur darauf hinweisen, dass meine Definition weit genug ist, um die alternativistische Intuition einzufangen: Beim freien Willen geht es darum, dass einem Handlungsoptionen offenstehen – dass ein Subjekt mit freiem Willen also einen genuinen Handlungsspielraum hat. Dieses Bestehen eines Handlungsspielraums ist in meiner Definition bereits präsupponiert. Alternativisten müssten mit meinem Vorschlag also etwas anfangen können.

Manchmal wird der Begriff der Willensfreiheit auch mit Entscheidungsfreiheit gleichgesetzt: Eine Person ist demnach willensfrei, wenn sie sich frei entscheiden kann, welche Handlung sie vollzieht. Auch diese Intuition fange ich ein, indem Entscheidungen ein paradigmatisches Beispiel für eine Verengung des Handlungsspielraums sind.

Der Hauptvorzug meiner Definition gegenüber dem Verständnis der Willensfreiheit als Entscheidungsfreiheit besteht darin, dass mit meiner Definition Phänomene der Willensfreiheit in den Blick genommen werden können, die bei der bloßen Entscheidungsfreiheit unter den Tisch fallen. Einige solcher Phänomene habe ich schon genannt: Das Anwenden von Häppchentaktik etwa, oder das Erweitern des Handlungsspielraumes durch Überlegung oder Gespräche. Meine Definition ist also weiter gefasst als der Begriff der Entscheidungsfreiheit – und das ist auch gut so!

Vorzug 8: Nach meiner Definition ist Willensfreiheit prinzipiell nicht objektiv beobachtbar

Nach meiner Definition lässt sich prinzipiell nicht aus einer Beobachterperspektive ausmachen, ob eine Person ihren freien Willen ausgeübt hat oder nicht. Denn der Handlungsspielraum ist ein Raum der Möglichkeiten, doch alles, was wir beobachten können, ist die eindeutig festgelegte Wirklichkeit. Ob ein Subjekt also seinen Handlungsspielraum modifiziert hat, kann nur das Subjekt selbst feststellen – wenn überhaupt. Damit steht die Willensfreiheit außerhalb des Metiers der Naturwissenschaft und bleibt als genuines Thema der Philosophie vorbehalten.

Dieser Vorzug klingt erstmal paradox: Wie kann es sein, dass eine Definition der Willensfreiheit dadurch ausgezeichnet ist, dass sie die Willensfreiheit als nicht objektiv beobachtbar postuliert? Dazu zwei Hinweise. Erstens: Über die Willensfreiheit wird seit Jahrtausenden gestritten. Wäre sie objektiv beobachtbar, wäre ein solcher Streit völlig unerklärlich. Mithin ist anzunehmen, dass Willensfreiheit nicht objektiv beobachtbar ist. Meine Definition legt offen, warum genau das der Fall ist.

Zweitens: Freiheit lässt sich prinzipiell nicht beobachten. Unfreiheit lässt sich beobachten – beispielsweise an Handschellen an den Handgelenken oder an einer verschlossenen Gefängnistür. Freiheit hingegen lebt von Möglichkeiten – und wie bereits erwähnt lässt sich immer nur eine Möglichkeit beobachten, nämlich die Wirklichkeit. Und was für die Freiheit im Allgemeinen gilt, sollte auch für den Spezialfall der Willensfreiheit gelten: Dass sie prinzipiell objektiv unbeobachtbar ist.

Vorzug 9: Meine Definition ist neutral gegenüber der Debatte um mentale Verursachung und Dualismus

Nach meiner Definition ist der freie Wille die Fähigkeit eines Lebewesens zur Modifikation des Handlungsspielraums. Auf welche Weise das geschieht, bleibt offen: Möglicherweise liegen hier Fälle von mentaler Verursachung vor, möglicherweise aber auch nicht. Ich bin mir selber unschlüssig.

Ebenso benötigt meine Definition nicht zwingend einen cartesischen Geist aus der Maschine: Vielleicht gibt es einen genuinen Raum des Mentalen, der mit der physikalischen Welt wechselwirkt – vielleicht lässt sich Bewusstsein und Willensfreiheit aber irgendwann auch rein materialistisch verstehen. An meiner Definition ändert sich nichts, da es mir um die Fähigkeit von Lebewesen geht, nicht um die Fähigkeit von Seelen, Geistern oder ähnlichem. Und ob wir Fähigkeiten von Lebewesen mithilfe mentaler Begriffe verstehen müssen oder nicht, ist für meine Definition zweitrangig. Ich gehe der Frage also gekonnt aus dem Weg.

Ausblick

Diese vier Vorzüge sollen für heute genügen – aber ich bin immer noch nicht am Ende. In meinem nächsten Blogeintrag werde ich weitere Vorzüge meiner Willensfreiheitsdefinition angeben. Ich bin jetzt schon gespannt, auf wie viele Vorzüge ich am Ende kommen werde… 😉

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