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Philosophie Willensfreiheit

Was bedeutet Anders-handeln-können?

In der Willensfreiheitsdebatte wird Willensfreiheit oft als eine Art von Anders-handeln-können definiert. Ein Akteur war demnach in seinem Handeln willensfrei, wenn er unter gleichen Bedingungen auch anders hätte handeln können. Diese Idee liegt möglicherweise auch unserem gesamten Strafrecht zugrunde: Ein Verbrecher ist für sein Vergehen verantwortlich, weil er es nicht hätte begehen müssen – er hätte auch anders handeln können, als er de facto getan hat. Dementsprechend kann er berechtigterweise für seine Tat zur Rechenschaft gezogen und bestraft werden.

Anders-handeln-können scheint logisch unmöglich

Ich bin mit dieser Fähigkeit des Anders-handeln-könnens allerdings nie so richtig warm geworden. Ein Problem, das ich sehe, besteht darin, dass sie immer nur im Konjunktiv und immer nur in der Vergangenheitsform verwendet wird: Jemand hätte (damals) anders handeln können, als er de facto getan hat. Wir scheinen diesem Gedanken durchaus einen Sinn abgewinnen zu können.

Versuchen wir aber, diesen Satz ins Präsens zu heben, so erscheint er völlig unsinnig: „Jemand könnte anders handeln, als er de facto handelt.“ Wie soll das gehen? Niemand kann anders handeln, als er de facto handelt. Der Satz bezeichnet eine logische Unmöglichkeit. Eine solche Fähigkeit kann im Präsens niemand haben. Aber wenn man sie im Präsens nicht haben kann, kann man sie auch nicht im Präteritum gehabt haben. Demnach würde der Satz „Jemand hätte anders handeln können, als er de facto gehandelt hat.“ ebenfalls eine logische Unmöglichkeit bezeichnen, auch wenn es anders aussieht.

Es hilft dabei auch nicht, den Nebensatz ins Futur zu heben: „Jemand könnte anders handeln, als er de facto handeln wird.“ Auch dieser Satz ergibt überhaupt keinen Sinn: Niemand kann anders handeln, als er de facto handeln wird. Auch das ist logisch unmöglich. Also kann auch diese Fähigkeit im Präsens niemand haben. Aber wenn man sie im Präsens nicht haben kann, kann man sie auch im Präteritum nicht gehabt haben. Auch aus dieser Überlegung heraus bezeichnet der Satz „Jemand hätte anders handeln können, als er de facto gehandelt hat.“ eine logische Unmöglichkeit, auch wenn es anders aussieht.

Wir müssen also näher untersuchen, was wir eigentlich meinen, wenn wir sagen, dass jemand anders hätte handeln können als er de facto gehandelt hat. Wenn dieser Satz im Präteritum sinnvoll erscheint, obwohl er im Präsens sinnlos ist, meinen wir vielleicht etwas anderes, als mit den Worten unmittelbar ausgedrückt wird. Aber was meinen wir?

Moores konditionale Analyse

G. E. Moore hat den Satz „Ich hätte anders handeln können, als ich de facto gehandelt habe.“ wie folgt analysiert: „Ich hätte anders handeln können, wenn ich etwas anderes gewollt hätte.“ Heben wir auch diesen Satz aus dem Präteritum ins Präsens: „Ich könnte anders handeln, wenn ich etwas anderes wollen würde.“ Das ergibt zumindest schon einmal Sinn. Aber trifft sie den Kern von Willensfreiheit?

Erinnern wir uns an das Konzept der Handlungsfreiheit: Handlungsfreiheit ist im Wesentlichen die Fähigkeit, tun zu können, was man will. Dabei kann man negative Handlungsfreiheit in Form von Abwesenheit äußerer Hindernisse und positive Handlungsfreiheit im Sinne vom Zugang zu nötigen Ressourcen voneinander unterscheiden.

Der Satz „Ich kann tun, was ich will.“ schillert zwischen zwei Bedeutungen. Einerseits kann gemeint sein: „Ich kann tun, was ich jetzt gerade de facto tun will.“ Diese Bedeutung wäre für Handlungsfreiheit sicherlich zu schwach. Nehmen wir an, dass ein Philosoph in Ketten liegt und über den Sinn des Lebens nachgrübelt. Wenn es das ist, was er jetzt gerade de facto tun will, müssten wir sagen, dass die Ketten keine Einschränkung seiner Handlungsfreiheit sind, da er ja tun kann, was er jetzt gerade de facto tun will. Das erscheint mir allerdings absurd: In Ketten zu liegen ist immer eine Einschränkung negativer Handlungsfreiheit.

Die zweite Bedeutung des Satzes „Ich kann tun, was ich will.“ lautet: „Ich kann tun, was auch immer ich will.“ Das bedeutet: Egal, wonach mir der Sinn steht – mir stehen keine Hindernisse im Weg und ich verfüge über die nötigen Ressourcen, um mir meinen Wunsch zu erfüllen. Diese Bedeutung scheint mir eher zu treffen, was wir mit Handlungsfreiheit meinen.  

Aber wenn das so ist, liefert Moores Analyse der Willensfreiheit im Sinne des Anders-handeln-könnens eine bloße Form der Handlungsfreiheit: „Ich könnte anders handeln, wenn ich etwas anderes wollen würde.“ scheint mir eine bloße Umformulierung der zweiten Bedeutung des Satzes „Ich kann tun, was ich will.“ zu sein. Insofern Willensfreiheit aber etwas anderes bedeutet als Handlungsfreiheit, kann Moores Analyse nicht zutreffen: Wir wollen mit dem Satz „Ich hätte anders handeln können, als ich de facto gehandelt habe.“ etwas anderes ausdrücken. Aber was?

Anders-handeln-können im Sinne von Indeterminiertheit

Vielleicht wollen wir mit dem Satz „Ich hätte anders handeln können, als ich de facto gehandelt habe.“ aussagen, dass es nicht determiniert gewesen ist, welche Handlung ich ausgeführt habe: Ich hätte wirklich so oder so handeln können. Formulieren wir auch diese Aussage im Präsens: „Es ist nicht determiniert, welche Handlung ich jetzt gerade ausführe.“ Aber stimmt das?

Ich habe mich zum Beispiel entschieden, jeden Tag zwischen 10 und 12 Uhr einen Text zu schreiben. Diese Entscheidung hat determiniert, dass ich jetzt am Rechner sitze und über Anders-handeln-können nachdenke und schreibe. Trotzdem war es meine eigene, freie Willensentscheidung, mich an den Rechner zu setzen und zu schreiben. Ich würde deshalb nicht sagen, dass ich nicht willensfrei bin, obwohl es determiniert ist, welche Handlung ich gerade ausführe.

Man kann sogar umgekehrt sagen: Wir brauchen eine gewisse Determiniertheit durch unsere eigenen Entscheidungen, um überhaupt von Willensfreiheit sprechen zu können – denn wenn meine eigenen Entscheidungen nicht darüber bestimmen würden, was ich tue, wäre ich nicht als willensfrei einzustufen.

Nehmen wir zur Illustration das Beispiel eines Alkoholabhängigen. Jeden Morgen wacht er mit Kater auf und fasst den festen Vorsatz, heute einmal keinen Alkohol zu trinken. Aber im Laufe des Tages wird seine Lust auf Alkohol so groß, dass er am Abend doch wieder zur Flasche greift. Seine Entscheidung am Morgen war demnach für ihn nicht bindend – sie hat ihn nicht determiniert, keinen Alkohol zu trinken. Und es ist gerade diese mangelnde Determiniertheit seiner eigenen Entscheidungen, die den Alkoholsüchtigen unfrei machen.

Und es wird noch schlimmer, wenn wir Peter van Inwagens Rollback-Argument betrachten. Formulieren wir den Satz kurz um: „Es ist indeterminiert, welche Handlung ich jetzt gerade ausführe.“ Was bedeutet es für ein Ereignis, indeterminiert zu sein? Der einzige Sinn, den ich dieser Wendung abgewinnen kann, ist, dass das Ereignis nur mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit zwischen 0 und 1 eingetroffen ist. Was bedeutet das aber nun wieder?

Stellen wir uns vor, dass wir die Zeit bis zum Beginn unserer Handlung zurückdrehen könnten, und nehmen wir an, dass unsere Handlung nur mit einer Wahrscheinlichkeit von 70% eingetroffen ist. Wenn wir die Zeit wiederholt zurückspulen und von vorne ablaufen lassen, trifft unsere Handlung also nur in 70% der Fälle ein – nehmen wir an, dass ich in den restlichen 30% der Fälle auf dem Sofa liege und Pyrrhon höre.

Nehmen wir nun an, wir würden 100.000 Mal die Zeit zurückspulen und beobachten, welche Handlung ich ausführe, so würde ich etwa 70.000 Mal am Rechner sitzen und über Anders-handeln-können schreiben, während ich etwa 30.000 Mal auf dem Sofa liege und Pyrrhon höre. In diesem Fall könnte man in der Tat davon sprechen, dass meine Handlung indeterminiert gewesen ist.

Aber würden wir in einem solchen Fall davon sprechen, dass ich willensfrei gewesen bin? Es scheint nicht mehr als bloßer Zufall zu sein, welcher Fall eingetreten ist – ich als Akteur bin außen vor. Dies illustriert einmal mehr, inwiefern wir eine gewisse Form von Determiniertheit brauchen, um überhaupt von Willensfreiheit sprechen zu können: Bloßer Zufall allein hilft überhaupt nicht weiter. Wir stecken also wieder einmal fest.

Anders-handeln-können im Sinne der Fähigkeit zur Modifikation des Handlungsspielraums

Hier kommt meine Willensfreiheitsdefinition ins Spiel: Nach meiner Auffassung besteht der freie Wille eines Lebewesens in seiner Fähigkeit zur Modifikation des Handlungsspielraums. Dies impliziert insbesondere, dass es echte Handlungsoptionen gibt, die den Handlungsspielraum des Lebewesens ausmachen. Meine Definition fängt also diese Intuition hinter dem unklaren Begriff des Anders-handeln-könnens ein.

Zugleich sind Entscheidungen aber eine Form der Einschränkung des Handlungsspielraums auf eine Handlungsoption – insofern kann man davon sprechen, dass ein Lebewesen im Akt der Entscheidung von seiner Willensfreiheit Gebrauch macht und so selbst für die nötige Determiniertheit der einzelnen Handlungen sorgt.

Es ist also nach meinem Ansatz beides wahr: Ich hätte einerseits anders handeln können, als ich de facto gehandelt – und zwar zu einem Zeitpunkt vor meiner Handlungsentscheidung. Und andererseits konnte ich nicht mehr anders handeln, als ich de facto gehandelt habe – und zwar zu einem Zeitpunkt nach meiner Handlungsentscheidung.

Ich denke daher, dass meine Willensfreiheitsdefinition unseren Intuitionen über das Anders-handeln-können am besten gerecht wird, ohne dass sie logische Unmöglichkeiten postuliert oder in eine Form von Handlungsfreiheit zurückfällt. Dies stellt einen weiteren Vorzug meiner Willensfreiheitsdefinition dar.

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